Im Krankheitsfall bitten wir alle Eltern (bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler) um eine Krankmeldung über unser internes Kommunikationssystem IServ oder WebUntis bis spätestens 08:00 Uhr, dort ist ggf. auch ein Attest einzureichen (z. B. beim Fehlen bei schriftlichen Klausuren). Die Schule ist verpflichtet (Absentismus-Richtlinie der BSFB), zu Hause anzurufen, falls eine Krankmeldung nicht erfolgt ist, die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler aber nicht zum Unterricht erschienen ist.
Eine Erläuterung, wie das Abwesenheitsmodul genutzt werden kann, entnehmen Sie bitte unseren aktuellen schulischen Mitteilungen.