Im Krankheitsfall bitten wir alle Eltern, bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, um eine Krankmeldung über das Abwesenheitsmodul in IServ (dort ist ggf. auch ein Attest einzureichen). Die Schule ist verpflichtet (Absentismus-Richtlinie der BSB), zu Hause anzurufen, falls eine Krankmeldung nicht erfolgt ist, die betreffende Schülerin, bzw. der betreffende Schüler aber nicht zum Unterricht erschienen ist.
Eine Erläuterung, wie das Abwesenheitsmodul genutzt werden kann, entnehmen Sie bitte dem verlinkten Dokument: Einführung Abwesenheitsmodul 9_2024