Aktuell sind wir verpflichtet, an zwei Tagen in der Woche Antigen-Schnelltests durchzuführen. Bei uns geschieht das aus organisatorischen Gründen montags und donnerstags vor Unterrichtsbeginn. Zusätzlich können Tests vor z.B. Theaterbesuchen oder Klassenreisen nötig sein, auch das Gesundheitsamt kann eine höhere Testfrequenz anordnen. Ausgenommen von der regelmäßigen Testpflicht sind alle geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler. Eine freiwillige Teilnahme als geimpfte oder genesene Person an den Schnelltests ist grundsätzlich möglich.
Die Lehrkräfte nehmen an den Testtagen eine Tasche mit Schnelltests mit in den Klassenraum und leiten die Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung an.
Bitte informieren Sie uns auch immer sofort über positive PCR-Tests, die nicht durch die schulischen Antigen-Schnelltests ausgelöst wurden. Rufen Sie im Zweifel gerne bei uns an.
Bei einen positiven PCR-Test entscheidet ausschließlich das Gesundheitsamt über Quarantänemaßnahmen. Bei Fällen innerhalb der Haushalte kann eine Quarantäne für Kontaktpersonen ausgesprochen werden. Bei positiv getesteten Schülerinnen oder Schülern kann die Quarantäne zusätzlich für „enge Kontaktpersonen“, d.h. z.B. Sitznachbarn, verhängt werden. Über das „Freitesten“ von Kontaktpersonen entscheidet das Gesundheitsamt, für die positiv getesteten Personen ist dies aktuell nicht möglich.
Sie helfen uns, wenn Sie uns bei unklaren Lagen vor einem Schulbesuch Ihres Kindes zur Beratung kontaktieren, ggf. kann (nach Rücksprache mit uns) Ihr Kind auch vorsorglich zunächst einen Tag zu Hause bleiben.
Bei entsprechenden Krankheitssymptomen darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen. Bitte entnehmen Sie die notwendigen Hinweise der folgenden Infografik:
Bitte melden Sie alle regulären Krankheitsfälle weiterhin auf kurzem Weg über das Online-Formular unserer Schule (das erspart Ihnen den Anruf): https://gymnasium-blankenese.de/krankmeldungen/. Eine schriftliche Entschuldigung bringen bitte alle Schülerinnen und Schüler wie gewohnt am ersten Tag ihres Schulbesuchs nach der Genesung mit.
Innerhalb geschlossener Räume gilt die Maskenpflicht, zudem erfolgt eine Trennung in Kohorten (bei uns somit in Jahrgangsstufen). Jeder Unterrichtsraum ist mit einem Luftfiltergerät ausgestattet. Im Abstand von 20 Minuten wird für 5 Minuten bei weit geöffneten Fenstern gelüftet. Dabei sind jederzeit die Lehrkräfte im Raum. Für den Unterricht in den Fächern Musik, Sport und Theater gelten besondere Regelungen, über die unsere Lehrkräfte die Lerngruppen in Kenntnis setzen. Die Maskenpflicht ist in diesen Fächern zum Teil aufgehoben. Alle Schülerinnen und Schüler sind gehalten, auf die Niesetikette zu achten und sich sorgfältig die Hände zu waschen. In jedem Klassenraum und auf den Toiletten steht Desinfektionsmittel bereit.